专利摘要:

公开号:WO1984002259A1
申请号:PCT/CH1983/000129
申请日:1983-11-18
公开日:1984-06-21
发明作者:Hanspeter Knellwolf
申请人:Hanspeter Knellwolf;
IPC主号:A43B13-00
专利说明:
[0001] "Orthopädisch gestalteter Sσhuhboden mit harten und weichen Partien"
[0002] Die herkömmlichen, weitverbreiteten Schuhe mit dicken und harten Böden, wie z.B. Zoccolis, Clogs,. Sandaletten etc., mit Bodenteilen aus Holz, Kork oder Kunststoffmateri¬ alien, vermitteln wohl manchmal eine gewisse gymnastische Wirkung, haben aber den grossen Nachteil, dass das Auftre¬ ten hart ist.
[0003] Solche Schuhe sind beliebt, weil sie eine gute Isolation gegen Nässe und Kälte bieten, besonders wenn Naturprodukte wie Holz oder Kork verwendet werden.
[0004] Sehr nachteilig wirkt sich aber aus, dass bei jedem Schritt, besonders auf den heute vorherrschenden harten Gehflächen wie Hausböden, Strassen, Trottoirs etc. bei solchen Schuhen brüske Stösse auf die Puss-, Knie-, Hüft- und Wirbelgelenke übertragen werden. Das kann auf die Dauer zu frühzeitigen Gelenkschädigungen führen.
[0005] Es bringt auch keine Verbesserung, wenn diese Schuhböden auf der Lauffläche mit einer weicheren Schicht versehen werden. Diese kann weder genügend dick, noch genügend weich sein, da sonst die Stabilität des Schuhes leiden würde. Es ist auch bekannt, dass solche harte Böden zweiteilig kon¬ struiert werden können, wobei Vorder- und Hinterteil mit einer gelenkartigen Einlage verbunden werden. Solche Böden vermögen wohl den Gehablauf zu erleichtern, sie bringen aber keinerlei Verbesserung bezüglich des harten Auftrittes.
[0006] Ein weiterer grosser Nachteil besteht darin, dass diese dicken, harten Schuhböden eine Ueberbelastung der Fersen¬ auftrittsfläche, sowie der Zehengrundgelenke und oft auch der Zehenkuppen bewirken. Hieraus können Schmerzen an diesen sehr druckempfindlichen Stellen des Fusses resultieren. Dies kann auch dadurch nicht verhindert werden, dass auf den fraglichen Sσhuhböden fusseitig über die ganze Fläche eine weiche Auflage angebracht wird.
[0007] Um die bezeichneten Beschwerden zu verhindern, oder um schon bestehende Schmerzen zu lindern, muss der Fuss nach ortho¬ pädischen Gesichtspunkten dort angehoben werden, wo er Halt braucht und dort weich gebettet sein, wo empfindliche Stel¬ len sind.
[0008] Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schuhboden, bei welchem die Nachteile harter Materialien unter Zuhilfe¬ nahme von weichen, resilienten Materialen, wie Polyurethan- Schäume, Latex-Schäume und dergleichen eliminiert werden.
[0009] Bei dem erfindungsgemässen Schuhboden werden der oder die harte (n) Teil (e) fusseitig so gestaltet, dass orthopä¬ disch plazierte Hohlräume angebracht werden, welche dann mit weichen, resilienten Materialien ausgefüllt werden. Dies kann durch Einspritzen, Eingiessen oder Einkleben ge¬ schehen. Damit wird bewirkt, dass die Auftrittsfläche der Ferse weich ist, die Fussgewölbe aber durch das harte Ma¬ terial von unten gut gestützt werden, während die empfind¬ lichen Zehengrundgelenke und die Zehenkuppen wiederum auf weichem Material aufliegen.
[0010] Der erfindungsgemässe Schuhboden wird vorzugsweise in zwei Phasen hergestellt. Dabei kommen Materialien zur Anwendung, die im Endzustand stark unterschiedkiche Härtegrade aufwei¬ sen. In der ersten Phase werden die harten Bodenteile so gestaltet, dass fusseitig konkave Hohlräume mit den weichen, resilienten Materialien aufgefüllt, was durch Einspritzen,- giessen, kleben- vulkanisieren geschehen kann. Dabei kommen speziell hiefür hergerichtete Werkzeuge und Verfahren zur Anwendung.
[0011] O PI Zeichnungstext
[0012] Die Zeichnungen zeigen beispielhafte Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes, und zwar zeigen:
[0013] Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemässen Schuhboden, wobei der harte Teil aus einem Stück besteht.
[0014] Fig. 2 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemässen Schuhboden, dessen harter Teil aus zwei Stücken besteht.
[0015] Fig. 3 Fusseitige Aufsicht auf einen Boden gemäss Fig. 1
[0016] Fig. 4 Fusseitige Aufsicht auf einen Boden gemäss Fig. 2
[0017] Fig. 5 Fusseitige Aufsicht auf einen Boden in einer von verschiedenen möglichen Ausführungsvarianten
[0018] Fig. 6 Querschnitt gemäss Ziff. 4 auf Fig. 1
[0019] Fig. 7 Querschnitt gemäss Ziff. 5 auf Fig. 1
[0020] Fig. 8 Querschnitt gemäss Ziff. 6 auf Fig. 1
[0021] Fig. 9 Querschnitt gemäss Ziff. 7 auf Fig. 2
[0022] Fig.10 Querschnitt gemäss Ziff. 8 auf Fig. 2
[0023] Fig.11 Querschnitt gemäss Ziff. 9 auf Fig. 2
[0024] Auf den Fig. bezeichnen die Ziff. 1 das harte Material, Ziff. 2 das weiche, resiliente Material und Ziff. 3 die Laufsohle.
权利要求:
Claims PatentanspruchSchuhboden dadurch gekennzeichnet, dass in vorgearbeitete Hohlräume eines (oder mehrerer) harten Bodenteiles (e) , das (die) vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise aus Holz be¬ steht (en) , fusseitig nach orthopädischen Gesichtspunkten weiche, resiliente Materialien eingearbeitet sind, sodass auf der Auftrittsfläche des Fusses die harten Teile die Fussgewölbe stützen, während die weichen, resilienten Materialien die empfindlichen Fusspartien abfedern.Unteransprüche
1. Schuhboden nach Patentanspruch dadurch gekennzeichnet, dass die in die vorgearbeiteten Hohlräume eingearbeiteten Materialien aus festem oder porösem Polyurethan bestehen.
2. Schuhboden nach Patentanspruch dadurch gekennzeichnet, dass die in die vorgearbeiteten Hohlräume eingearbeiteten Materialien aus festen oder porösen Kunststoffen bestehen.
3. Schuhboden nach Patentanspruch dadurch gekennzeichnet, dass die in die vorgearbeiteten Hohlräume eingearbeiteten Materialien aus festem oder porösem Gummi bestehen.
4. Schuhboden nach Patentanspruch dadurch gekennzeichnet, dass die in den Unteransprüchen 1 - 3 erwähnten Materi¬ alien in die Hohlräume eingespritzt worden sind.
5. Schuhboden nach Patentanspruch dadurch gekennzeichnet, dass die in den Unteransprüchen 1 - 3 erwähnten Materi¬ alien in die Hohlräume eingegossen worden sind.
6. Schuhboden nach Patentanspruch dadurch gekennzeichnet, dass die in den Unteransprüchen 1 - 3 erwähnten Materi¬ alien in die Hohlräume eingeklebt worden sind.
7. Schuhboden nach Patentanspruch dadurch gekennzeichnet, dass die Materialien gemäss Unteranspruch 3 in die Hohlräume einvulkanisiert worden sind.
8. Schuhboden nach Patentanspruch dadurch gekennzeichnet, dass die Zehenpartie nicht mit weichen, resilienten Materialien versehen ist.
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同族专利:
公开号 | 公开日
CH660945A5|1987-06-30|
EP0128152A1|1984-12-19|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1984-06-21| AK| Designated states|Designated state(s): DK NO US |
1984-06-21| AL| Designated countries for regional patents|Designated state(s): AT BE CH DE FR GB LU NL SE |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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